Energiepreispauschale: Einmalzahlung von 200 Euro
Für junge Menschen, die sich gerade in der Ausbildung befinden, stellen die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel eine besondere Belastung dar. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am 21. Dezember 2022 das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Energiepreispauschale für Studierende beschlossen - und unterstützt Studierende nun mit einer steuerfreien Einmalzahlung von 200 Euro.
Dieser Geldbetrag kann ich drei Schritten beantragt werden, dazu finden Sie weiter unten ausführlichere Informationen. Zunächst zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die 200 Euro zu erhalten: Wichtig ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland - in Ihrem Fall an der KSH München - immatrikuliert und zur selben Zeit in Deutschland gewohnt haben. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie regulär immatrikuliert oder in Teilzeit studieren. Auch werden Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester oder Studierende in einem dualen Studium mit der Einmalzahlung unterstützt. Ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten, erhalten ebenfalls die 200 Euro.
In drei Schritten zu den 200 Euro
- Einrichten einer BundID: Um den Missbrauch von Zugangscodes zu verhindern, wird die so genannte BundID als digitaler Nachweis für Identitäten genutzt. Wer bereits über ein entsprechendes BundID-Konto verfügt, kann diesen Schritt überspringen. Wenn nicht vorhanden, dann lässt sich die BundID bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter https://id.bund.de einrichten. Es gibt drei Optionen, um die BundID einzurichten: über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel; über die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und Bürger; über as ELSTER-Zertifikat. Detaillierte Infos zum Einrichten der BundID finden sich hier: https://www.einmalzahlung200.de/bundid
- Zugangscode: Sie erhalten von der KSH München ab dem 15.03.2023 automatisch per E-Mail einen Zugangscode. Der Code ist der Türöffner zur Antragsstellung, denn er weist Sie als antragsberechtigte Person aus.
- Online-Antrag ausfüllen. Auf der Internetseite www.einmalzahlung200.de können Sie dann Ihren Antrag ausfüllen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und hoffen, dass die 200 Euro sehr bald auf Ihrem Konto eingehen! Auf der Internetseite www.einmalzahlung200.de finden Sie zu Ihren weiterführenden Fragen alle Antworten.
Studierende
Energiepreispauschale: Einmalzahlung von 200 Euro
Für junge Menschen, die sich gerade in der Ausbildung befinden, stellen die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel eine besondere Belastung dar. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am 21. Dezember 2022 das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Energiepreispauschale für Studierende beschlossen - und unterstützt Studierende nun mit einer steuerfreien Einmalzahlung von 200 Euro.
Dieser Geldbetrag kann ich drei Schritten beantragt werden, dazu finden Sie weiter unten ausführlichere Informationen. Zunächst zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die 200 Euro zu erhalten: Wichtig ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland - in Ihrem Fall an der KSH München - immatrikuliert und zur selben Zeit in Deutschland gewohnt haben. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie regulär immatrikuliert oder in Teilzeit studieren. Auch werden Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester oder Studierende in einem dualen Studium mit der Einmalzahlung unterstützt. Ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten, erhalten ebenfalls die 200 Euro.
In drei Schritten zu den 200 Euro
- Einrichten einer BundID: Um den Missbrauch von Zugangscodes zu verhindern, wird die so genannte BundID als digitaler Nachweis für Identitäten genutzt. Wer bereits über ein entsprechendes BundID-Konto verfügt, kann diesen Schritt überspringen. Wenn nicht vorhanden, dann lässt sich die BundID bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter https://id.bund.de einrichten. Es gibt drei Optionen, um die BundID einzurichten: über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel; über die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und Bürger; über as ELSTER-Zertifikat. Detaillierte Infos zum Einrichten der BundID finden sich hier: https://www.einmalzahlung200.de/bundid
- Zugangscode: Sie erhalten von der KSH München ab dem 15.03.2023 automatisch per E-Mail einen Zugangscode. Der Code ist der Türöffner zur Antragsstellung, denn er weist Sie als antragsberechtigte Person aus.
- Online-Antrag ausfüllen. Auf der Internetseite www.einmalzahlung200.de können Sie dann Ihren Antrag ausfüllen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und hoffen, dass die 200 Euro sehr bald auf Ihrem Konto eingehen! Auf der Internetseite www.einmalzahlung200.de finden Sie zu Ihren weiterführenden Fragen alle Antworten.
Studierende