Ohne Abi an der KSH studieren
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Allgemeiner Hochschulzugang für Meister und gleichgestellte Abschlüsse und Fortbildungen
Sie haben:
- ein Zeugnis über eine bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung
oder - ein Zeugnis über eine abgelegte berufliche Fort- und Weiterbildungsbildungsprüfung im Gesundheitswesen und in der Verwaltung (mit einem mind. 400 Stunden umfassenden vorbereitenden Lehrgang)
oder - ein Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (z. B. ErzieherIn)
Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Sie haben:
- einen erfolgreichen Abschluss einer von der BBiG oder der HwO anerkannten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, der zum angestrebten Studiengang fachlich verwandt ist
und - eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis im Anschluss an die Ausbildung.
- Ein Probestudium von zwei Semestern muss erfolgreich absolviert werden.
Wer fachgebunden studiert, studiert in einem Fach, das mit der absolvierten Ausbildung und der Berufspraxis eng verwandt ist – beispielsweise durch inhaltliche Zusammenhänge oder durch das Vermitteln von Inhalten, die im Studium von Nöten sind. Dabei entscheidet die KSH, ob in Ihrem Fall eine Verwandtschaft besteht.
Das Beratungsgespräch
Besitzen Sie eine berufliche Qualifikation und möchten Sie an der KSH studieren?
Dann werden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule in Bayern ein solches Gespräch durchgeführt haben, legen Sie bitte den Nachweis darüber Ihrer Bewerbung bei.
Ohne Abi an der KSH studieren
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Allgemeiner Hochschulzugang für Meister und gleichgestellte Abschlüsse und Fortbildungen
Sie haben:
- ein Zeugnis über eine bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung
oder - ein Zeugnis über eine abgelegte berufliche Fort- und Weiterbildungsbildungsprüfung im Gesundheitswesen und in der Verwaltung (mit einem mind. 400 Stunden umfassenden vorbereitenden Lehrgang)
oder - ein Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (z. B. ErzieherIn)
Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Sie haben:
- einen erfolgreichen Abschluss einer von der BBiG oder der HwO anerkannten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, der zum angestrebten Studiengang fachlich verwandt ist
und - eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis im Anschluss an die Ausbildung.
- Ein Probestudium von zwei Semestern muss erfolgreich absolviert werden.
Wer fachgebunden studiert, studiert in einem Fach, das mit der absolvierten Ausbildung und der Berufspraxis eng verwandt ist – beispielsweise durch inhaltliche Zusammenhänge oder durch das Vermitteln von Inhalten, die im Studium von Nöten sind. Dabei entscheidet die KSH, ob in Ihrem Fall eine Verwandtschaft besteht.
Das Beratungsgespräch
Besitzen Sie eine berufliche Qualifikation und möchten Sie an der KSH studieren?
Dann werden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule in Bayern ein solches Gespräch durchgeführt haben, legen Sie bitte den Nachweis darüber Ihrer Bewerbung bei.