Die Rückmeldung in München
1. Allgemeine Informationen
Rückgemeldet ist entsprechend § 10, Abs. 2 in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der KSH, wer bis zum offiziellen Zahlungstermin alle Beiträge für das kommende Semester bezahlt hat.
Zahlungsfrist für das Wintersemester: 01. September
Zahlungsfrist für das Sommersemester: 15. Februar
Die fälligen Beiträge setzen sich zusammen aus:
- Grundbeitrag (München und Benediktbeuern)
- Zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket (München): entfällt temporär
Diese Beiträge erhebt die KSH gemäß Art. 95 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studierendenwerk durch Satzung fest.
2. Rückmeldung zum Wintersemester 2024/2025
Der Geldeingang für das Wintersemester 2024/2025 muss bis spätestens 01.09.2024 erfolgt sein und beträgt für München € 85,00:
- Grundbeitrag € 85,00
- zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket entfällt temporär
Wichtiger Hinweis: Nur bei Angabe der richtigen und vollständigen Matrikel-Nummer im Verwendungszweck der Überweisung kann eine Zuordnung der Zahlung erfolgen. Der fällige Beitrag ist fristgerecht auf folgendes Konto zu überweisen.
Überweisungen sind ab jetzt möglich:
Zahlungsempfänger: Kath. Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern
IBAN: DE98750903000002163594
BIC: GENODEF1M05
Bank: Liga Bank
Betrag: € 85,00
Verwendungszweck: Ihre Matr.Nr, Solidar & StWB - WiSe 2024, Ihr Name
Bitte beachten Sie:
- Erst durch die fristgerechte Zahlung des vollständigen Beitragssatzes (entsprechend Ihrer Abteilungszugehörigkeit) können Sie rückgemeldet werden.
- Nur bei Angabe der richtigen und vollständigen Matrikelnummer im Verwendungszweck der Überweisung kann eine Zuordnung des Betrages erfolgen!
- Achten Sie bitte auf die Aktualität Ihrer Kontaktdaten und tragen Sie Ihre email-Adresse ein. Sie können im Studentenportal jederzeit auf Ihre aktuellen Adressdaten zugreifen und diese gegebenenfalls ändern.
- Sollten Sie bis zum Beginn der Online-Inskription nicht ordnungsgemäß rückgemeldet sein, kann keine Inskription für die Veranstaltungen des kommenden Semesters erfolgen.
- Studierende, die sich nicht fristgerecht rückmelden, werden mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert
- Bei Doppel-/Parallelstudium muss der fällige Beitrag nur einmal gezahlt werden. Sie müssen sich in dem Studiengang, bei dem Sie nicht gezahlt haben, persönlich rückmelden unter Vorlage eines Nachweises über die an der anderen Hochschule erfolgte Zahlung (Beitragsbestätigung der Hochschule + Immatrikulationsbescheinigung).
3. Befreiungsmöglichkeit
Eine Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag ist nicht möglich.
Vom Solidarbeitrag für das Semesterticket ist eine Befreiung nur in einem Ausnahmefall möglich:
Einzig schwerbehinderte Studierende können auf Antrag befreit werden, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen. Der Antrag ist vor Fälligkeit bei der zuständigen Hochschule bzw. Einrichtung zu stellen. Sie können den Antrag auch gerne per E-Mail mit PDF-Attachements senden (Kontaktdaten sh. Ansprechpartnerin).
Andere Befreiungstatbestände sind ausgeschlossen. Falls Sie vom Solidarbeitrag Semesterticket befreit sind, erbringen Sie bitte lediglich den Studierendenwerksbeitrag.
4. Rückerstattungen
Eine Rückerstattung erfolgt,
- im Falle einer Doppelimmatrikulation und doppelter Beitragszahlung gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung und Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule, bei der die zeitlich erste Immatrikulation erfolgte,
- bei Studierenden, die gemäß Art. 94 Abs.1 BayHIG zum Ende des Semesters exmatrikuliert wurden und der Studierendenausweis bis spätestens fünf Wochen nach Beginn des Folgesemester der Hochschule zur Außerkraftsetzung oder Einzug vorgelegt wurde oder dieser von der Hochschule bzw. Einrichtung ungültig gemacht wurde,
- bei Studierenden, die vor Beginn des Semesters von der Hochschule gemäß Art. 94 Abs. 2 BayHIG exmatrikuliert wurden und der Studierendenausweis bis spätestens fünf Wochen nach Beginn des Folgesemester der Hochschule zur Außerkraftsetzung oder Einzug vorgelegt wurde oder dieser von der Hochschule bzw. Einrichtung ungültig gemacht wurde,
- bei Studierenden, die innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn auf Antrag gemäß Art. 94 Abs. 2 BayHIG und nach Rückgabe des Studierendenausweises exmatrikuliert werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Das Büro ist derzeit nicht besetzt.
Katholische Stiftungshochschule München, Preysingstraße 95, 81667 München
Die Rückmeldung in München
1. Allgemeine Informationen
Rückgemeldet ist entsprechend § 10, Abs. 2 in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der KSH, wer bis zum offiziellen Zahlungstermin alle Beiträge für das kommende Semester bezahlt hat.
Zahlungsfrist für das Wintersemester: 01. September
Zahlungsfrist für das Sommersemester: 15. Februar
Die fälligen Beiträge setzen sich zusammen aus:
- Grundbeitrag (München und Benediktbeuern)
- Zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket (München): entfällt temporär
Diese Beiträge erhebt die KSH gemäß Art. 95 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studierendenwerk durch Satzung fest.
2. Rückmeldung zum Wintersemester 2024/2025
Der Geldeingang für das Wintersemester 2024/2025 muss bis spätestens 01.09.2024 erfolgt sein und beträgt für München € 85,00:
- Grundbeitrag € 85,00
- zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket entfällt temporär
Wichtiger Hinweis: Nur bei Angabe der richtigen und vollständigen Matrikel-Nummer im Verwendungszweck der Überweisung kann eine Zuordnung der Zahlung erfolgen. Der fällige Beitrag ist fristgerecht auf folgendes Konto zu überweisen.
Überweisungen sind ab jetzt möglich:
Zahlungsempfänger: Kath. Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern
IBAN: DE98750903000002163594
BIC: GENODEF1M05
Bank: Liga Bank
Betrag: € 85,00
Verwendungszweck: Ihre Matr.Nr, Solidar & StWB - WiSe 2024, Ihr Name
Bitte beachten Sie:
- Erst durch die fristgerechte Zahlung des vollständigen Beitragssatzes (entsprechend Ihrer Abteilungszugehörigkeit) können Sie rückgemeldet werden.
- Nur bei Angabe der richtigen und vollständigen Matrikelnummer im Verwendungszweck der Überweisung kann eine Zuordnung des Betrages erfolgen!
- Achten Sie bitte auf die Aktualität Ihrer Kontaktdaten und tragen Sie Ihre email-Adresse ein. Sie können im Studentenportal jederzeit auf Ihre aktuellen Adressdaten zugreifen und diese gegebenenfalls ändern.
- Sollten Sie bis zum Beginn der Online-Inskription nicht ordnungsgemäß rückgemeldet sein, kann keine Inskription für die Veranstaltungen des kommenden Semesters erfolgen.
- Studierende, die sich nicht fristgerecht rückmelden, werden mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert
- Bei Doppel-/Parallelstudium muss der fällige Beitrag nur einmal gezahlt werden. Sie müssen sich in dem Studiengang, bei dem Sie nicht gezahlt haben, persönlich rückmelden unter Vorlage eines Nachweises über die an der anderen Hochschule erfolgte Zahlung (Beitragsbestätigung der Hochschule + Immatrikulationsbescheinigung).
3. Befreiungsmöglichkeit
Eine Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag ist nicht möglich.
Vom Solidarbeitrag für das Semesterticket ist eine Befreiung nur in einem Ausnahmefall möglich:
Einzig schwerbehinderte Studierende können auf Antrag befreit werden, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen. Der Antrag ist vor Fälligkeit bei der zuständigen Hochschule bzw. Einrichtung zu stellen. Sie können den Antrag auch gerne per E-Mail mit PDF-Attachements senden (Kontaktdaten sh. Ansprechpartnerin).
Andere Befreiungstatbestände sind ausgeschlossen. Falls Sie vom Solidarbeitrag Semesterticket befreit sind, erbringen Sie bitte lediglich den Studierendenwerksbeitrag.
4. Rückerstattungen
Eine Rückerstattung erfolgt,
- im Falle einer Doppelimmatrikulation und doppelter Beitragszahlung gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung und Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule, bei der die zeitlich erste Immatrikulation erfolgte,
- bei Studierenden, die gemäß Art. 94 Abs.1 BayHIG zum Ende des Semesters exmatrikuliert wurden und der Studierendenausweis bis spätestens fünf Wochen nach Beginn des Folgesemester der Hochschule zur Außerkraftsetzung oder Einzug vorgelegt wurde oder dieser von der Hochschule bzw. Einrichtung ungültig gemacht wurde,
- bei Studierenden, die vor Beginn des Semesters von der Hochschule gemäß Art. 94 Abs. 2 BayHIG exmatrikuliert wurden und der Studierendenausweis bis spätestens fünf Wochen nach Beginn des Folgesemester der Hochschule zur Außerkraftsetzung oder Einzug vorgelegt wurde oder dieser von der Hochschule bzw. Einrichtung ungültig gemacht wurde,
- bei Studierenden, die innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn auf Antrag gemäß Art. 94 Abs. 2 BayHIG und nach Rückgabe des Studierendenausweises exmatrikuliert werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Das Büro ist derzeit nicht besetzt.
Katholische Stiftungshochschule München, Preysingstraße 95, 81667 München