Ohne Abi an der KSH studieren
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Allgemeiner Hochschulzugang für Meister und gleichgestellte Abschlüsse und Fortbildungen
Sie haben:
- ein Zeugnis über eine bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung oder
- ein Zeugnis über eine abgelegte berufliche Fort- und Weiterbildungsbildungsprüfung im Gesundheitswesen und in der Verwaltung (mit einem mind. 400 Stunden umfassenden vorbereitenden Lehrgang) oder
- ein Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (z. B. ErzieherIn)
Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Sie haben:
- ein erfolgreichen Abschluss einer nach den Bestimmungen des BBiG, der HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.
- Zusätzlich zu dem verpflichtenden Beratungsgespräch (siehe unten) müssen beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang ein Probestudium von zwei Semestern erfolgreich absolvieren.
Ein fachgebundener Hochschulzugang bedeutet, der Studiengang muss mit Ihrer Ausbildung und Berufspraxis verwandt sein. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft liegt bei der Hochschule.
Bitte beachten Sie: im Studiengang der Hebammenkunde ist eine Bewerbung laut § 10 des Hebammengesetzes nur mit der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und Ausbildung zur Hebamme / zum Geburtshelfer möglich.
Das Beratungsgespräch
Besitzen Sie eine berufliche Qualifikation und möchten Sie an der KSH studieren? Dann werden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen. Falls Sie bereits an einer anderen bayrischen Hochschule ein solches Gespräch geführt haben, legen Sie bitte den Nachweis darüber Ihrer Bewerbung bei.
Ohne Abi an der KSH studieren
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Allgemeiner Hochschulzugang für Meister und gleichgestellte Abschlüsse und Fortbildungen
Sie haben:
- ein Zeugnis über eine bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung oder
- ein Zeugnis über eine abgelegte berufliche Fort- und Weiterbildungsbildungsprüfung im Gesundheitswesen und in der Verwaltung (mit einem mind. 400 Stunden umfassenden vorbereitenden Lehrgang) oder
- ein Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (z. B. ErzieherIn)
Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Sie haben:
- ein erfolgreichen Abschluss einer nach den Bestimmungen des BBiG, der HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.
- Zusätzlich zu dem verpflichtenden Beratungsgespräch (siehe unten) müssen beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang ein Probestudium von zwei Semestern erfolgreich absolvieren.
Ein fachgebundener Hochschulzugang bedeutet, der Studiengang muss mit Ihrer Ausbildung und Berufspraxis verwandt sein. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft liegt bei der Hochschule.
Bitte beachten Sie: im Studiengang der Hebammenkunde ist eine Bewerbung laut § 10 des Hebammengesetzes nur mit der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und Ausbildung zur Hebamme / zum Geburtshelfer möglich.
Das Beratungsgespräch
Besitzen Sie eine berufliche Qualifikation und möchten Sie an der KSH studieren? Dann werden Sie nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen. Falls Sie bereits an einer anderen bayrischen Hochschule ein solches Gespräch geführt haben, legen Sie bitte den Nachweis darüber Ihrer Bewerbung bei.