Zulassungsvoraussetzungen
Bachelorstudiengänge:
Grundsätzliche Voraussetzungen für ein Studium an der KSH:
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- allgemeiner oder fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen für die für die einzelnen Studiengänge finden Sie auf der nächsten Seite unter Bewerbung und Immatrikulation.
Zusätzlich können im Einzelfall folgende Anträge erforderlich sein:
- Einwilligungserklärungen für BewerberInnen unter 18 Jahren: Hier können Sie sich die Einwilligungserklärung für Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, herunterladen: Einwilligungserklärung
- Antrag und Information für ein Doppelstudium/Parallelstudium
Zu den Studienzielen und -inhalten der einzelnen Bachelorstudiengänge, informieren Sie sich am besten direkt auf der Seite der jeweiligen Fakultät und des Studiengangs.
Konsekutive Masterstudiengänge:
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich auf einen Studienplatz für die konsekutiven Masterstudiengänge bewerben zu können:
- Zeugnis eines abgeschlossenen, mindestens sechssemestrigen Bachelor- oder Diplom-Studiums der Sozialen Arbeit, der Pflege, des Pflegemanagements, der Pflegepädagogik, BWL, VWL oder Bildung und Erziehung im Kindesalter oder eines gleichwertigen, fachverwandten Abschlusses an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer ausländischen Hochschule mit mindestens der Abschlussnote 2,5.
- Zeugnisse eines Bachelor- oder Diplom-Studiums aus dem Ausland müssen mit einer Notenübersicht in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Überprüfung der Gleichwertigkeit eingereicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Bachelorstudiengänge:
Grundsätzliche Voraussetzungen für ein Studium an der KSH:
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- allgemeiner oder fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen für die für die einzelnen Studiengänge finden Sie auf der nächsten Seite unter Bewerbung und Immatrikulation.
Zusätzlich können im Einzelfall folgende Anträge erforderlich sein:
- Einwilligungserklärungen für BewerberInnen unter 18 Jahren: Hier können Sie sich die Einwilligungserklärung für Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, herunterladen: Einwilligungserklärung
- Antrag und Information für ein Doppelstudium/Parallelstudium
Zu den Studienzielen und -inhalten der einzelnen Bachelorstudiengänge, informieren Sie sich am besten direkt auf der Seite der jeweiligen Fakultät und des Studiengangs.
Konsekutive Masterstudiengänge:
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich auf einen Studienplatz für die konsekutiven Masterstudiengänge bewerben zu können:
- Zeugnis eines abgeschlossenen, mindestens sechssemestrigen Bachelor- oder Diplom-Studiums der Sozialen Arbeit, der Pflege, des Pflegemanagements, der Pflegepädagogik, BWL, VWL oder Bildung und Erziehung im Kindesalter oder eines gleichwertigen, fachverwandten Abschlusses an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer ausländischen Hochschule mit mindestens der Abschlussnote 2,5.
- Zeugnisse eines Bachelor- oder Diplom-Studiums aus dem Ausland müssen mit einer Notenübersicht in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Überprüfung der Gleichwertigkeit eingereicht werden.