Masterstudiengänge der Fakultät Soziale Arbeit München
In jedem unserer konsekutiven Masterstudiengänge können 90 ECTS-Punkte erworben werden. Aufbauend auf einem Bachelorstudiengang mit 210 ECTS-Punkten erreichen Sie damit den akademischen Grad „Master of Arts“, der den Erwerb von 300 ECTS insgesamt voraussetzt. AbsolventInnen aus sechssemestrigen Bachelorstudiengängen mit 180 ECTS können dennoch das Masterstudium an der Fakultät Soziale Arbeit aufnehmen. Sie müssen aber die fehlenden 30 ECTS-Punkte während ihres Masterstudiums zusätzlich erwerben.
Informationen zum Erwerb fehlender ECTS-Punkte finden Sie hier: Nachholen von ECTS-Punkten im Masterstudium 28-12-20 (003).pdf
Masterstudiengänge der Fakultät Soziale Arbeit München
In jedem unserer konsekutiven Masterstudiengänge können 90 ECTS-Punkte erworben werden. Aufbauend auf einem Bachelorstudiengang mit 210 ECTS-Punkten erreichen Sie damit den akademischen Grad „Master of Arts“, der den Erwerb von 300 ECTS insgesamt voraussetzt. AbsolventInnen aus sechssemestrigen Bachelorstudiengängen mit 180 ECTS können dennoch das Masterstudium an der Fakultät Soziale Arbeit aufnehmen. Sie müssen aber die fehlenden 30 ECTS-Punkte während ihres Masterstudiums zusätzlich erwerben.
Informationen zum Erwerb fehlender ECTS-Punkte finden Sie hier: Nachholen von ECTS-Punkten im Masterstudium 28-12-20 (003).pdf