Interdisziplinäre Ethikkommission für Forschung
Die Interdisziplinäre Ethikkommission für Forschung der Katholischen Stiftungshochschule München erstellt Ethikvoten und beantwortet forschungsethische Fragestellungen fachübergreifend. Sie beurteilt Forschungsprojekte mit pflege-, gesundheits-, sozial-, bildungs- und religionswissenschaftlichen oder therapeutischen Themen unter ethischen Aspekten. Die Kommission tagt mindestens zweimal im Jahr.
Forschungsethik - Verantwortung und Vorgehen bei Qualifikationsarbeiten
Die interdisziplinäre Ethikkommission der KSH ist für Bachelorarbeiten nicht zuständig. Die Lehre und Beratung hinsichtlich forschungs- und wissenschaftsethischer Fragen obliegt hier den Lehrenden in den Seminaren zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur Forschung und Methodik, je nach Studien- und Prüfungsordnung und Modulplan sowie primär den Betreuer*innen der Arbeiten. Im Bachelorstudium werden die Kompetenzen dazu angebahnt und eingeübt, eigen- bzw. allein-verantwortliche Forschung findet definitionsgemäß nicht statt. Diese Qualifikationsarbeiten fallen auch in dieser Hinsicht in den Verantwortungsbereich der Lehrenden, die diese Arbeiten betreuen. Diese sind die Ansprechpartner*innen für die Studierenden in allen forschungsbezogenen Fragen und beraten sie zum korrekten Vorgehen.
Die Ethikkommission der KSH wird insbesondere bei Drittmittelprojekten, wissenschaftlichen Forschungsprojekten hauptberuflich Lehrende*r aber auch bei Promovierenden tätig, wenn Forschende der KSH ein Ethikvotum benötigen, sollte dieses für den Feldzugang von den jeweiligen Gatekeepern verlangt werden. Diese Forderung für den Feldzugang wird an Bachelorstudierende nahezu nie gerichtet.
Die Kommission nimmt üblicherweise auch keine Master- und Studienarbeiten an. Diese können aber in begründeten Ausnahmefällen dann zur Begutachtung angenommen werden, wenn Gründe vorgebracht werden (wie z.B. Gatekeeper, feste Publikationsabsicht), die für die ausnahmsweise Bearbeitung sprechen.
Wichtig ist:
- eine Ethikprüfung bzw. das Einholen eines Ethikvotums ist keine Routinemaßnahme, mit der Studierende die forschungsethischen Aspekte ihrer Arbeit an die Kommission delegieren können.
- sollte ein Ethikvotum für den Feldzugang - in seltenen Ausnahmefällen - für eine reine Qualifikationsarbeit (BA/Studienarbeit) von evtl. Gatekeepern verlangt werden, ist der Antrag in Abstimmung und über die/den verantwortlichen Betreuer*in zu erstellen. Diese/r ist auch Ansprechperson der Kommission.
- für alle forschungsethischen Fragen in Qualifikationsarbeiten ist der/die die Arbeit betreuende Kollegin zuständig und verantwortlich.
Anträge können ausschließlich von Mitgliedern der Hochschule in schriftlicher Form gestellt werden. Bitte senden Sie hierfür das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse ethikkommission@ksh-m.de. Externe Anträge können derzeit leider nicht begutachtet werden.
Prof. Dr. Markus Babo
Dr. Christoph Ellßel (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Daniel Flemming
Prof. Dr. Constanze Giese (Vorsitzende)
Prof. Dr. Susanne Nothhafft
Prof. Dr. Gabriel Schoyerer
Prof. Dr. Dorit Sing
Prof. Dr. Martina Wolfinger (Vizepräsidentin, beratendes Mitglied)
Interdisziplinäre Ethikkommission für Forschung
Die Interdisziplinäre Ethikkommission für Forschung der Katholischen Stiftungshochschule München erstellt Ethikvoten und beantwortet forschungsethische Fragestellungen fachübergreifend. Sie beurteilt Forschungsprojekte mit pflege-, gesundheits-, sozial-, bildungs- und religionswissenschaftlichen oder therapeutischen Themen unter ethischen Aspekten. Die Kommission tagt mindestens zweimal im Jahr.
Forschungsethik - Verantwortung und Vorgehen bei Qualifikationsarbeiten
Die interdisziplinäre Ethikkommission der KSH ist für Bachelorarbeiten nicht zuständig. Die Lehre und Beratung hinsichtlich forschungs- und wissenschaftsethischer Fragen obliegt hier den Lehrenden in den Seminaren zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur Forschung und Methodik, je nach Studien- und Prüfungsordnung und Modulplan sowie primär den Betreuer*innen der Arbeiten. Im Bachelorstudium werden die Kompetenzen dazu angebahnt und eingeübt, eigen- bzw. allein-verantwortliche Forschung findet definitionsgemäß nicht statt. Diese Qualifikationsarbeiten fallen auch in dieser Hinsicht in den Verantwortungsbereich der Lehrenden, die diese Arbeiten betreuen. Diese sind die Ansprechpartner*innen für die Studierenden in allen forschungsbezogenen Fragen und beraten sie zum korrekten Vorgehen.
Die Ethikkommission der KSH wird insbesondere bei Drittmittelprojekten, wissenschaftlichen Forschungsprojekten hauptberuflich Lehrende*r aber auch bei Promovierenden tätig, wenn Forschende der KSH ein Ethikvotum benötigen, sollte dieses für den Feldzugang von den jeweiligen Gatekeepern verlangt werden. Diese Forderung für den Feldzugang wird an Bachelorstudierende nahezu nie gerichtet.
Die Kommission nimmt üblicherweise auch keine Master- und Studienarbeiten an. Diese können aber in begründeten Ausnahmefällen dann zur Begutachtung angenommen werden, wenn Gründe vorgebracht werden (wie z.B. Gatekeeper, feste Publikationsabsicht), die für die ausnahmsweise Bearbeitung sprechen.
Wichtig ist:
- eine Ethikprüfung bzw. das Einholen eines Ethikvotums ist keine Routinemaßnahme, mit der Studierende die forschungsethischen Aspekte ihrer Arbeit an die Kommission delegieren können.
- sollte ein Ethikvotum für den Feldzugang - in seltenen Ausnahmefällen - für eine reine Qualifikationsarbeit (BA/Studienarbeit) von evtl. Gatekeepern verlangt werden, ist der Antrag in Abstimmung und über die/den verantwortlichen Betreuer*in zu erstellen. Diese/r ist auch Ansprechperson der Kommission.
- für alle forschungsethischen Fragen in Qualifikationsarbeiten ist der/die die Arbeit betreuende Kollegin zuständig und verantwortlich.
Anträge können ausschließlich von Mitgliedern der Hochschule in schriftlicher Form gestellt werden. Bitte senden Sie hierfür das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse ethikkommission@ksh-m.de. Externe Anträge können derzeit leider nicht begutachtet werden.
Prof. Dr. Markus Babo
Dr. Christoph Ellßel (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Daniel Flemming
Prof. Dr. Constanze Giese (Vorsitzende)
Prof. Dr. Susanne Nothhafft
Prof. Dr. Gabriel Schoyerer
Prof. Dr. Dorit Sing
Prof. Dr. Martina Wolfinger (Vizepräsidentin, beratendes Mitglied)