Gute Wissenschaftliche Praxis an der KSH München
Zur Sicherung von Redlichkeit und Qualität in der Wissenschaft hat sich die KSH München im Jahr 2022 eine „Verfahrensordnung der Katholischen Stiftungshochschule München zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG e.V.) zu Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis gegeben. Mit Ausfertigung und In-Kraft-Setzung ist damit ein wesentliches Merkmal wissenschaftlicher Qualitätssicherung umgesetzt worden. Die Anerkennung durch die DFG erfolgte im April 2022.
Mit der Ordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und dem zugehörigen Ablauf verpflichtet die Hochschule sich und ihre Mitglieder aus dem Grundsatz der wissenschaftlichen Selbstverwaltung auf die Einhaltung wissenschaftsimmanenter Qualitätsprinzipien. Durch die Benennung entsprechender Ombuds- sowie Vertrauenspersonen, der Einrichtung einer entsprechenden Kommission und der Bekanntgabe eines festen Verfahrensablaufs zur Behandlung von Verdachtsfällen ist eine entsprechend faire Behandlung des Anliegens sichergestellt.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Weise deren Forschungs-, Entwicklungs- oder Transfertätigkeit beeinträchtigt wird. Dazu zählen auch falsche Anschuldigungen.
Bei Fragen zum Vorgehen oder zur Ordnung wenden Sie sich gern jederzeit an das Zentrum Forschung und Entwicklung.
Bei Fragen, Hinweisen, Verdachtsfällen oder allen Themen wenden Sie sich gern an die benannten Ombudspersonen. Auf Wunsch ist selbstverständlich eine vertrauliche Behandlung des Anliegens möglich. Eine anonyme Meldung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Die Ordnung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis findet sich im Volltext auf der Webseite der KSH München unter Rechtsgrundlagen.
Für allgemeine Fragen zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“ (GWP) oder der zugehörigen Verfahrensordnung wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Forschung und Entwicklung (Z:F:E), forschung@ksh-m.de
Die Ombudspersonen für Verdachtsfälle, Hinweise oder andere Anliegen sind:
Prof. Dr. Sabine Pankofer, sabine.pankofer@ksh-m.de
Prof. Dr. Dorit Sing, dorit.sing@ksh-m.de
Gute Wissenschaftliche Praxis an der KSH München
Zur Sicherung von Redlichkeit und Qualität in der Wissenschaft hat sich die KSH München im Jahr 2022 eine „Verfahrensordnung der Katholischen Stiftungshochschule München zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG e.V.) zu Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis gegeben. Mit Ausfertigung und In-Kraft-Setzung ist damit ein wesentliches Merkmal wissenschaftlicher Qualitätssicherung umgesetzt worden. Die Anerkennung durch die DFG erfolgte im April 2022.
Mit der Ordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und dem zugehörigen Ablauf verpflichtet die Hochschule sich und ihre Mitglieder aus dem Grundsatz der wissenschaftlichen Selbstverwaltung auf die Einhaltung wissenschaftsimmanenter Qualitätsprinzipien. Durch die Benennung entsprechender Ombuds- sowie Vertrauenspersonen, der Einrichtung einer entsprechenden Kommission und der Bekanntgabe eines festen Verfahrensablaufs zur Behandlung von Verdachtsfällen ist eine entsprechend faire Behandlung des Anliegens sichergestellt.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Weise deren Forschungs-, Entwicklungs- oder Transfertätigkeit beeinträchtigt wird. Dazu zählen auch falsche Anschuldigungen.
Bei Fragen zum Vorgehen oder zur Ordnung wenden Sie sich gern jederzeit an das Zentrum Forschung und Entwicklung.
Bei Fragen, Hinweisen, Verdachtsfällen oder allen Themen wenden Sie sich gern an die benannten Ombudspersonen. Auf Wunsch ist selbstverständlich eine vertrauliche Behandlung des Anliegens möglich. Eine anonyme Meldung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Die Ordnung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis findet sich im Volltext auf der Webseite der KSH München unter Rechtsgrundlagen.
Für allgemeine Fragen zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“ (GWP) oder der zugehörigen Verfahrensordnung wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Forschung und Entwicklung (Z:F:E), forschung@ksh-m.de
Die Ombudspersonen für Verdachtsfälle, Hinweise oder andere Anliegen sind:
Prof. Dr. Sabine Pankofer, sabine.pankofer@ksh-m.de
Prof. Dr. Dorit Sing, dorit.sing@ksh-m.de