Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten
Studienort
München Institut für Fort- und Weiterbildung (IF), vorwiegend im Online-Format
Akademischer Abschluss
Weiterbildungs-zertifikat
Studienbeginn
Informationen zum nächsten Studienbeginn folgen hier.
Regelstudiendauer
2 Semester
Bewerbung
Nach Bekanntgabe des nächsten Studienbeginns finden Sie hier den Link zur Bewerbung.
Wissenschaftliche Leitung
Birgit Gollor
Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten
Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss als Hebamme, der in Deutschland nicht anerkannt wird? Sie möchten als Hebamme arbeiten und die volle Anerkennung erhalten? Im Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten können Sie sich innerhalb von 12 Monaten qualifizieren und die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses erreichen.
Die staatliche Anerkennung
Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs erhalten Sie durch die KSH Ihr Weiterbildungszertifikat, mit dem Sie bei der Regierung von Oberbayern die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung Hebamme beantragen können. Nach Erhalt dieser Erlaubnis dürfen Sie in Deutschland als Hebamme arbeiten.
Studienablauf
Der Lehrgang dauert insgesamt 12 Monate. Während des Lehrgangs sind Sie im 3-Schicht-System in einer kooperierenden Geburtsklinik eingesetzt und werden von erfahrenen Hebammen angeleitet. Der Online-Unterricht findet vorbereitend und parallel an der KSH statt. Der Kurs schließt mit einem Abschlussgespräch ab.
Lehrgangsinhalte
Die Lehrgangsinhalte setzen sich wie folgt zusammen:
Theorie
- 750 Stunden in 5 Modulen
- Online-Unterricht an der KSH
- Simulationstraining an der KSH
Praxis
- 960 Stunden
- 2 klinische Module
- 1 außerklinisches Modul
Kliniken für Praktika
Jede Klinik, die gemäß § 108 SGB V zur Versorgung zugelassen ist und eine geburtshilfliche Abteilung vorhält, kann Kooperationspartner der KSH im Anpassungslehrgang werden und Teilnehmende für die Praxiseinsätze aufnehmen.
Zulassung und Bewerbung
Abschluss als Hebamme (z.B. Studium oder Ausbildung)
- Feststellungsbescheid und Zulassung der zuständigen Behörde
- Sprachzertifikat für Deutsch Niveau B2 (TestDaF, Deutsches Sprachdiplom, Goethe-Zertifikat, Telc, Deutsche Sprachprüfung II)
- Wohnsitz in Deutschland zu Lehrgangsbeginn
- Stabiler Internetzugang, geeignete Hardware (PC / Laptop mit Kamera) für den Online-Unterricht
- Praktikums- oder Arbeitsvertrag mit einer Geburtsklinik in Deutschland (12 Monate, Vollzeit)
Kosten
Die Teilnahme am Anpassungslehrgang ist kostenlos. Pro Semester fallen Gebühren für das Studentenwerk München an. Weiter Informationen dazu unter www.ksh-muenchen.de
Online-Infoveranstaltungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Informationen zur nächsten Online-Infoveranstaltung folgen an der Stelle.
Kontakt
Gesamtleitung
Prof. Dr. Andreas Schwarz
Förderung
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Der Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten
Studienort
München Institut für Fort- und Weiterbildung (IF), vorwiegend im Online-Format
Akademischer Abschluss
Weiterbildungs-zertifikat
Studienbeginn
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Regelstudiendauer
2 Semester
Bewerbung
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Wissenschaftliche Leitung
Birgit Gollor
Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten
Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss als Hebamme, der in Deutschland nicht anerkannt wird? Sie möchten als Hebamme arbeiten und die volle Anerkennung erhalten? Im Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten können Sie sich innerhalb von 12 Monaten qualifizieren und die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses erreichen.
Die staatliche Anerkennung
Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs erhalten Sie durch die KSH Ihr Weiterbildungszertifikat, mit dem Sie bei der Regierung von Oberbayern die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung Hebamme beantragen können. Nach Erhalt dieser Erlaubnis dürfen Sie in Deutschland als Hebamme arbeiten.
Studienablauf
Der Lehrgang dauert insgesamt 12 Monate. Während des Lehrgangs sind Sie im 3-Schicht-System in einer kooperierenden Geburtsklinik eingesetzt und werden von erfahrenen Hebammen angeleitet. Der Online-Unterricht findet vorbereitend und parallel an der KSH statt. Der Kurs schließt mit einem Abschlussgespräch ab.
Lehrgangsinhalte
Die Lehrgangsinhalte setzen sich wie folgt zusammen:
Theorie
- 750 Stunden in 5 Modulen
- Online-Unterricht an der KSH
- Simulationstraining an der KSH
Praxis
- 960 Stunden
- 2 klinische Module
- 1 außerklinisches Modul
Kliniken für Praktika
Jede Klinik, die gemäß § 108 SGB V zur Versorgung zugelassen ist und eine geburtshilfliche Abteilung vorhält, kann Kooperationspartner der KSH im Anpassungslehrgang werden und Teilnehmende für die Praxiseinsätze aufnehmen.
Zulassung und Bewerbung
Abschluss als Hebamme (z.B. Studium oder Ausbildung)
- Feststellungsbescheid und Zulassung der zuständigen Behörde
- Sprachzertifikat für Deutsch Niveau B2 (TestDaF, Deutsches Sprachdiplom, Goethe-Zertifikat, Telc, Deutsche Sprachprüfung II)
- Wohnsitz in Deutschland zu Lehrgangsbeginn
- Stabiler Internetzugang, geeignete Hardware (PC / Laptop mit Kamera) für den Online-Unterricht
- Praktikums- oder Arbeitsvertrag mit einer Geburtsklinik in Deutschland (12 Monate, Vollzeit)
Kosten
Die Teilnahme am Anpassungslehrgang ist kostenlos. Pro Semester fallen Gebühren für das Studentenwerk München an. Weiter Informationen dazu unter www.ksh-muenchen.de
Online-Infoveranstaltungen
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Kontakt
Gesamtleitung
Prof. Dr. Andreas Schwarz
Förderung
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Der Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.