Erklärung zur Barrierefreiheit der KSH-Homepage
Die Katholische Stiftungshochschule München hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. In den kommenden Wochen wird die Homepage auf ihre Barrierefreiheit und die Einhaltung der Vorgaben in der BayBITV überprüft.
Erstellung der "Erklärung zur Barrierefreiheit"
Die Erklärung der KSH München, sich an den Vorgaben der Verordnung zu orientieren bzw. diese umzusetzen, wurde am 13. August 2020 erstellt. Wenn Sie, nach Umsetzung der Verordnung (hierauf werden wir auf dieser Webseite explizit hinweisen), etwaige Mängel oder Fehler in der Einhaltung der Richtlinien feststellen, können Sie sich gerne jederzeit an die Hochschulkommunikation wenden, die für die barrierefreie Gestaltung der KSH-Website zuständig ist. Dort erhalten Sie dann auch die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte.
Kontakt:
KSH München
Hochschulkommunikation
E-Mail: presse@ksh-m.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Erklärung zur Barrierefreiheit der KSH-Homepage
Die Katholische Stiftungshochschule München hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. In den kommenden Wochen wird die Homepage auf ihre Barrierefreiheit und die Einhaltung der Vorgaben in der BayBITV überprüft.
Erstellung der "Erklärung zur Barrierefreiheit"
Die Erklärung der KSH München, sich an den Vorgaben der Verordnung zu orientieren bzw. diese umzusetzen, wurde am 13. August 2020 erstellt. Wenn Sie, nach Umsetzung der Verordnung (hierauf werden wir auf dieser Webseite explizit hinweisen), etwaige Mängel oder Fehler in der Einhaltung der Richtlinien feststellen, können Sie sich gerne jederzeit an die Hochschulkommunikation wenden, die für die barrierefreie Gestaltung der KSH-Website zuständig ist. Dort erhalten Sie dann auch die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte.
Kontakt:
KSH München
Hochschulkommunikation
E-Mail: presse@ksh-m.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html