Das Anerkennungsverfahren
Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen des Erasmus+ Programmes an der KSH
Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat sich die Anerkennung im europäischen Ausland erworbener Studienleistungen (credit points) mit Hilfe des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) deutlich verbessert.
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt und Umfang denjenigen der Studiengänge an der Katholischen Stiftungshochschule München entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung im Hinblick auf die Bedeutung der Leistungen für den Zweck der Prüfungen vorzunehmen. Dies wird von den jeweiligen Dekanaten und den Prüfungsausschüssen auf individueller Basis vorgenommen und muss bereits vorab überprüft werden. Dies geschieht in Form einer KSH Anerkennungsvereinbarung sowie des Erasmus+ Learning Agreements. Dort wird festgehalten, welche Leistungsnachweise für welche im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Kurse anerkannt werden. Alle zusätzlich erworbenen Leistungen werden im Diploma Supplement vermerkt.
Das Anerkennungsverfahren
Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen des Erasmus+ Programmes an der KSH
Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat sich die Anerkennung im europäischen Ausland erworbener Studienleistungen (credit points) mit Hilfe des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) deutlich verbessert.
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt und Umfang denjenigen der Studiengänge an der Katholischen Stiftungshochschule München entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung im Hinblick auf die Bedeutung der Leistungen für den Zweck der Prüfungen vorzunehmen. Dies wird von den jeweiligen Dekanaten und den Prüfungsausschüssen auf individueller Basis vorgenommen und muss bereits vorab überprüft werden. Dies geschieht in Form einer KSH Anerkennungsvereinbarung sowie des Erasmus+ Learning Agreements. Dort wird festgehalten, welche Leistungsnachweise für welche im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Kurse anerkannt werden. Alle zusätzlich erworbenen Leistungen werden im Diploma Supplement vermerkt.