Dozentenmobilität an der KSH
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. GastdozentInnen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Die Gastdozentur muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Gastdozenten müssen die Staatsbürgerschaft eines an Erasmus+ teilnahmeberechtigten Landes besitzen.
Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- ProfessorInnen und DozentInnen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- DozentInnen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen
- Unternehmenspersonal
STA Mobilitäten werden über die Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung gefördert. Es gelten einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag. Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
- Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Lettland, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
- Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR
Weitere Informationen zur Dozentenmobilität (STA) gibt es auf den Internetseiten der Nationalen Agentur für EU Hochschulzusammenarbeit des DAAD.
Dozentenmobilität an der KSH
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. GastdozentInnen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Die Gastdozentur muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Gastdozenten müssen die Staatsbürgerschaft eines an Erasmus+ teilnahmeberechtigten Landes besitzen.
Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- ProfessorInnen und DozentInnen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- DozentInnen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen
- Unternehmenspersonal
STA Mobilitäten werden über die Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung gefördert. Es gelten einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag. Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
- Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Lettland, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
- Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR
Weitere Informationen zur Dozentenmobilität (STA) gibt es auf den Internetseiten der Nationalen Agentur für EU Hochschulzusammenarbeit des DAAD.