Personalmobilität an der KSH
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken kann der Austausch von Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit einer European Charter for Higher Education (ECHE) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit dem Erasmus+ Programm werden Personalmobilitäten (STT) von Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert, zum Beispiel aus Allgemeiner & technischer Verwaltung, Bibliothek, Fachbereichen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit oder Studierendenberatung.
Die Vorteile einer STT Mobilität sind unter anderem ein Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms, fachlicher Austausch und neue Perspektiven, Stärkung der eigenen Kompetenzen sowie Ausbau und Vertiefung von Netzwerken.
STT Mobilitäten werden über die Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung gefördert. Es gelten einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
- Gruppe3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Lettland, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
- Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR
Ausführliche Informationen zur Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) auf der Website der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD.
Personalmobilität an der KSH
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken kann der Austausch von Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit einer European Charter for Higher Education (ECHE) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit dem Erasmus+ Programm werden Personalmobilitäten (STT) von Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert, zum Beispiel aus Allgemeiner & technischer Verwaltung, Bibliothek, Fachbereichen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit oder Studierendenberatung.
Die Vorteile einer STT Mobilität sind unter anderem ein Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms, fachlicher Austausch und neue Perspektiven, Stärkung der eigenen Kompetenzen sowie Ausbau und Vertiefung von Netzwerken.
STT Mobilitäten werden über die Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten sowie Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung gefördert. Es gelten einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
- Gruppe3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Lettland, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
- Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR
Ausführliche Informationen zur Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) auf der Website der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD.