Studentische Mobilität im Praktikum
Wer sich bewegt, bewegt Europa!
Ein Praktikumsaufenthalt im Ausland bietet Ihnen neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse auch den Aufbau von neuem fachlichen Wissen, Aneignung von interkulturellen Kompetenzen, die Möglichkeit zum Ausbau Ihrer „Soft Skills", Aufbau eines internationalen Kontaktnetzwerkes und selbstverständlich viel Spaß.
Viele international agierende Unternehmen legen einen großen Wert auf die Auslandserfahrung Ihrer (neuen) Mitarbeiter. Verschaffen Sie sich einen Vorteil und sammeln Sie internationale Erfahrung bereits während des Studiums über das ERASMUS+ Programm.
Wer kann sich bewerben?
Ein Praktikum im Ausland kann mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.
- Graduierte/Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als 10 Monate gefördert wurden,
- sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
- sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
- das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
Was wird gefördert?
Studierende und Graduierte erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
- akademische Anerkennung des Praktikums,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support, (OLS)
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
Dauer der Förderung
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils im Bachelor-, Master- und Promotions-Studiengang bis zu 12 Monate,
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
- die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal jeweils sechs Monate).
- Ein Praktikum kann
- mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate dauern.
Stipendienleistungen
Es gelten die folgenden Mindest- und Maximalförderbeträge für Praktikumsaufenthalte. In Erasmus+ sind die Fördersätze für Studienaufenthalte gestaffelt nach drei Ländergruppen für die Zielländer, den jeweiligen Förderbetrag legt die Heimathochschule innerhalb dieser Sätze fest:
- Gruppe 1 (monatlich 350-700 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 300-650 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 250-600 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
Weitere Informationen
- Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Studentische Mobilität im Praktikum
Wer sich bewegt, bewegt Europa!
Ein Praktikumsaufenthalt im Ausland bietet Ihnen neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse auch den Aufbau von neuem fachlichen Wissen, Aneignung von interkulturellen Kompetenzen, die Möglichkeit zum Ausbau Ihrer „Soft Skills", Aufbau eines internationalen Kontaktnetzwerkes und selbstverständlich viel Spaß.
Viele international agierende Unternehmen legen einen großen Wert auf die Auslandserfahrung Ihrer (neuen) Mitarbeiter. Verschaffen Sie sich einen Vorteil und sammeln Sie internationale Erfahrung bereits während des Studiums über das ERASMUS+ Programm.
Wer kann sich bewerben?
Ein Praktikum im Ausland kann mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.
- Graduierte/Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als 10 Monate gefördert wurden,
- sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
- sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
- das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
Was wird gefördert?
Studierende und Graduierte erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
- akademische Anerkennung des Praktikums,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support, (OLS)
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
Dauer der Förderung
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils im Bachelor-, Master- und Promotions-Studiengang bis zu 12 Monate,
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
- die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal jeweils sechs Monate).
- Ein Praktikum kann
- mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate dauern.
Stipendienleistungen
Es gelten die folgenden Mindest- und Maximalförderbeträge für Praktikumsaufenthalte. In Erasmus+ sind die Fördersätze für Studienaufenthalte gestaffelt nach drei Ländergruppen für die Zielländer, den jeweiligen Förderbetrag legt die Heimathochschule innerhalb dieser Sätze fest:
- Gruppe 1 (monatlich 350-700 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 300-650 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 250-600 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
Weitere Informationen
- Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.