Studentische Mobilität im Studium
Wer sich bewegt, bewegt Europa!
Ein Studienaufenthalt im Ausland bietet Ihnen neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse auch den Aufbau von neuem fachlichen Wissen, Aneignung von interkulturellen Kompetenzen, die Möglichkeit zum Ausbau Ihrer „Soft Skills", Aufbau eines internationalen Kontaktnetzwerkes und selbstverständlich viel Spaß.
Viele international agierende Unternehmen legen einen großen Wert auf die Auslandserfahrung Ihrer (neuen) Mitarbeiter. Verschaffen Sie sich einen Vorteil und sammeln Sie internationale Erfahrung bereits während des Studiums über das ERASMUS+ Programm.
Wer kann sich bewerben?
Die Studentische Mobilität Studium (SMS) kann mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Sie einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- Sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben,
- Ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt,
- die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben
Was wird gefördert?
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS),
- ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
Dauer der Förderung
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotions-Studiengängen bis zu 12 Monate,
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).
- Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können innerhalb derselben Mobilitätsphase an einer Hochschule studieren und ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung absolvieren.
Ein Studienaufenthalt kann
- für mindestens 3 bis zu 12 Monaten gefördert werden.
Stipendienleistungen
Es gelten die folgenden Mindest- und Maximalförderbeträge für Studienaufenthalte. In Erasmus+ sind die Fördersätze für Studienaufenthalte gestaffelt nach drei Ländergruppen für die Zielländer, den jeweiligen Förderbetrag legt die Heimathochschule innerhalb dieser Sätze fest:
- Gruppe 1 (monatlich 250-500 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 200-450 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 150-400 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
Studentische Mobilität im Studium
Wer sich bewegt, bewegt Europa!
Ein Studienaufenthalt im Ausland bietet Ihnen neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse auch den Aufbau von neuem fachlichen Wissen, Aneignung von interkulturellen Kompetenzen, die Möglichkeit zum Ausbau Ihrer „Soft Skills", Aufbau eines internationalen Kontaktnetzwerkes und selbstverständlich viel Spaß.
Viele international agierende Unternehmen legen einen großen Wert auf die Auslandserfahrung Ihrer (neuen) Mitarbeiter. Verschaffen Sie sich einen Vorteil und sammeln Sie internationale Erfahrung bereits während des Studiums über das ERASMUS+ Programm.
Wer kann sich bewerben?
Die Studentische Mobilität Studium (SMS) kann mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Sie einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- Sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben,
- Ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt,
- die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben
Was wird gefördert?
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS),
- ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
Dauer der Förderung
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotions-Studiengängen bis zu 12 Monate,
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).
- Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können innerhalb derselben Mobilitätsphase an einer Hochschule studieren und ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung absolvieren.
Ein Studienaufenthalt kann
- für mindestens 3 bis zu 12 Monaten gefördert werden.
Stipendienleistungen
Es gelten die folgenden Mindest- und Maximalförderbeträge für Studienaufenthalte. In Erasmus+ sind die Fördersätze für Studienaufenthalte gestaffelt nach drei Ländergruppen für die Zielländer, den jeweiligen Förderbetrag legt die Heimathochschule innerhalb dieser Sätze fest:
- Gruppe 1 (monatlich 250-500 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 200-450 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 150-400 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.